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314.1 CH-NW

Art. 33 Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulgesetz) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 33 Mittelschulgesetz · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Es tritt auf den 1. August 2007 in Kraft.

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