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Art. 18 Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulgesetz) - Fachberatung

Schulbetrieb
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Art. 18 Mittelschulgesetz · Fachberatung

1. Der Unterricht an der Mittelschule wird durch Fachberaterinnen und Fachberater begleitet.

2. Die Fachberaterinnen und Fachberater unterstützen die Lehrpersonen bei fach- und berufswissenschaftlichen Fragen.

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