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314.1 CH-NW

Art. 10 Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulgesetz) - 2. Aufgaben

Organisation
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Art. 10 Mittelschulgesetz · 2. Aufgaben

1. Die Aufgaben der Schulleitung werden von der Rektorin oder dem Rektor wahrgenommen; die Prorektorinnen oder Prorektoren erfüllen die ihnen übertragenen Aufgaben.

2. Die Schulleitung ist zuständig für

1. die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern;

2. die Organisation und Überwachung des Unterrichts;

3. die Organisation der Maturitätsprüfung;

4. die Festlegung der Stundenpläne;

5. die Orientierung der Eltern über den Schulbetrieb;

6. die Anstellung der Lehrpersonen sowie des übrigen Schulpersonals;

7. die Übertragung von zusätzlichen Aufgaben an Lehrpersonen;

8. die Beurteilung der Prorektorinnen oder der Prorektoren;

9. die Qualitätssicherung und -entwicklung;

10. die Vorbereitung des Konzepts zur Beurteilung der Lehrpersonen zuhanden des Mittelschulrats;

11. die Beurteilung der Lehrpersonen;

12. die Weiterbildung der Lehrpersonen;

13. das Weiterbildungsangebot für Erwachsene;

14. die Verabschiedung der Lehrpläne und der Stundentafel zuhanden des Mittelschulrats;

15. die Verabschiedung des Schwerpunkt- und Ergänzungsfach-Angebots zuhanden des Mittelschulrats;

16. die Vorbereitung des Voranschlages und der Jahresrechnung zuhanden des Mittelschulrats;

17. die jährliche Berichterstattung über die Mittelschule zuhanden des Mittelschulrats;

18. die Leitung der Verwaltung und die Führung des Hauspersonals;

19. das Verpflegungsangebot;

20. die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vertretung der Mittelschule nach aussen;

21. die Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 25 Abs. 2;

22. die Einberufung und Leitung der Lehrerkonferenz;

23. die Erfüllung der weiteren ihr durch die Gesetzgebung zugewiesenen Aufgaben.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

VPB 93-073 (Art. 10, al. 3 LAO)
Federal Act on Traffic Order Fines Amendment
Abrogates the provision concerning the reporting of fines.
VPB 93-073 (Art. 10 Abs. 3 OBG)
Adjustment of Administrative Fines for Traffic Offenses
Used to repeal the provision concerning local police registers.
VPB 90-672 (Art. 10 Abs. 2 OBG)
Speeding Violations and Cantonal Competencies
Cited in the Federal Council's written statement to explain that the Ordinance on Orders of Fine does not preclude the ordinary procedure for violations.
VPB 90-804 (Art. 10 Abs. 2 OBG)
Traffic Violations: Fines and Driver Identification
Cited to explain that the Ordnungsbussengesetz only regulates the procedure and the accused always has the option to request the ordinary procedure.