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Art. 8 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens - Praktikumsplätze

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Art. 8 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens · Praktikumsplätze

1. Die Vereinbarungskantone sorgen für die Bereitstellung einer genügenden Anzahl von den SRK-Anforderungen entsprechenden Praktikums-plätzen. Die benötigten Praktikumsplätze im Bereich der Akutpflege werden nach Massgabe der Anzahl Spitalbetten auf die Spitäler verteilt. Die benötigten Praktikumsplätze im Bereich der Langzeitpflege und anderer Kategorien werden nach Massgabe der Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt.

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