313.71
CH-NW
Art. 2 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens - Geltungsbereich
Art. 2 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens · Geltungsbereich
1. Die Vereinbarung gilt für den Besuch von SRK-geregelten Ausbildungen im Bereich des Gesundheitswesen durch Lernende mit Wohnsitz in einem Vereinbarungskanton. Sie ist anwendbar für die Schulen gemäss Anhang.