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CH-NW
Art. 13 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens - Inkrafttreten
Art. 13 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens · Inkrafttreten
1. Die Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 1999 in Kraft, sofern auf diesen Zeitpunkt hin mindestens vier Kantone den Beitritt erklärt haben.
2. Art. 3 dieser Vereinbarung (Kantonsbeiträge) tritt auf den 1. Januar 2000 in Kraft. Für das Jahr 1999 gelten die für das Jahr 1998 festgesetzten Kantonsbeiträge.
3. Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung wird die Vereinbarung vom 26. Oktober 1984 der Innerschweizer Kantone über Spitalschulen aufgehoben.