313.23
IFMEIFM
CH-NW
Art. 4 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Kündigung der Vereinbarung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) · Kündigung der Vereinbarung
1. Jeder Vertragspartner kann die Vereinbarung unter Beachtung einer dreijährigen Frist auf das Jahresende kündigen.
2. Finanzielle Leistungen werden nicht zurückerstattet.