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313.23 IFMEIFM CH-NW

Art. 24 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Rechtsgültigkeit der Vereinbarung

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Art. 24 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) · Rechtsgültigkeit der Vereinbarung

1. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Vertragspartner und der Genehmigung des Bundesrates.

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