313.23
IFMEIFM
CH-NW
Art. 12 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Direktion
Organisation
Art. 12 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) · Direktion
1. Die unmittelbare Leitung der Schule obliegt dem Direktor, einem Forst-ingenieur mit eidgenössischem Wählbarkeitszeugnis.