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313.23 IFMEIFM CH-NW

Art. 12 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Direktion

Organisation
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Art. 12 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) · Direktion

1. Die unmittelbare Leitung der Schule obliegt dem Direktor, einem Forst-ingenieur mit eidgenössischem Wählbarkeitszeugnis.

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