313.23
IFMEIFM
CH-NW
Art. 11 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Prüfungskommission
Organisation
Art. 11 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) · Prüfungskommission
1. Die Prüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern.
2. Sie beaufsichtigt den Schulbetrieb und nimmt die Schlussprüfungen ab.