313.23
IFMEIFM
CH-NW
Art. 10 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Kontrollstelle
Organisation
Art. 10 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) · Kontrollstelle
1. Als Kontrollstelle amtet die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden.
2. Sie prüft die Kapital- und Betriebsrechnung und erstattet dem Stiftungsrat jährlich Bericht und Antrag.