313.13
OCapOCMP
CH-NW
§ 7 Verordnung über die Berufsmaturität (Kantonale Berufsmaturitätsverordnung, kBMV) - Aufnahmeverfahren 1. Aufnahmeprüfung
Zulassung und Aufnahmeverfahren
§ 7 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung, kBMV · Aufnahmeverfahren 1. Aufnahmeprüfung
1. Das Aufnahmeverfahren mit einer Aufnahmeprüfung richtet sich nach den Bestimmungen des Standortkantons der aufnehmenden Schule.
2-4. ...
4a. Die Gültigkeit der Aufnahmeprüfung ist befristet auf das Prüfungsjahr und die zwei darauffolgenden Jahre.
5. ...