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§ 7 Verordnung über die Berufsmaturität (Kantonale Berufsmaturitätsverordnung, kBMV) - Aufnahmeverfahren 1. Aufnahmeprüfung

Zulassung und Aufnahmeverfahren
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§ 7 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung, kBMV · Aufnahmeverfahren 1. Aufnahmeprüfung

1. Das Aufnahmeverfahren mit einer Aufnahmeprüfung richtet sich nach den Bestimmungen des Standortkantons der aufnehmenden Schule.

2-4. ...

4a. Die Gültigkeit der Aufnahmeprüfung ist befristet auf das Prüfungsjahr und die zwei darauffolgenden Jahre.

5. ...

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