313.13
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CH-NW
§ 6 Verordnung über die Berufsmaturität (Kantonale Berufsmaturitätsverordnung, kBMV) - Zulassungsvoraussetzungen
Zulassung und Aufnahmeverfahren
§ 6 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung, kBMV · Zulassungsvoraussetzungen
1. Zu lehrbegleitenden Berufsmaturitätslehrgängen wird zugelassen, wer
1. über einen genehmigten Lehrvertrag für eine mindestens dreijährige berufliche Grundbildung verfügt; und
2. das Aufnahmeverfahren besteht.
2. Zu Berufsmaturitätslehrgängen für gelernte Berufsleute wird zugelassen, wer
1. über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis verfügt; und
2. das Aufnahmeverfahren besteht.