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§ 6 Verordnung über die Berufsmaturität (Kantonale Berufsmaturitätsverordnung, kBMV) - Zulassungsvoraussetzungen

Zulassung und Aufnahmeverfahren
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§ 6 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung, kBMV · Zulassungsvoraussetzungen

1. Zu lehrbegleitenden Berufsmaturitätslehrgängen wird zugelassen, wer

1. über einen genehmigten Lehrvertrag für eine mindestens dreijährige berufliche Grundbildung verfügt; und

2. das Aufnahmeverfahren besteht.

2. Zu Berufsmaturitätslehrgängen für gelernte Berufsleute wird zugelassen, wer

1. über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis verfügt; und

2. das Aufnahmeverfahren besteht.

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