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313.113 AVSOG CH-NW

§ 1 Verordnung über die Aufnahme in schulisch organisierte Grundbildungen sowie in Fachmittelschulen (Aufnahmeverordnung SOG/FMS, AVSOG) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Aufnahmeverordnung SOG/FMS, AVSOG · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Aufnahme in schulisch organisierte Grundbildungen und Fachmittelschulen auf der Sekundarstufe II (Vollzeitschulen).

Verordnung über die Aufnahme in schulisch organisierte Grundbildungen sowie in Fachmittelschulen (Aufnahmeverordnung SOG/FMS, AVSOG) - Gegenstand § 2 Aufnahmeverordnung SOG/FMS, AVSOG →

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