313.113
AVSOG
CH-NW
§ 1 Verordnung über die Aufnahme in schulisch organisierte Grundbildungen sowie in Fachmittelschulen (Aufnahmeverordnung SOG/FMS, AVSOG) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Aufnahmeverordnung SOG/FMS, AVSOG · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Aufnahme in schulisch organisierte Grundbildungen und Fachmittelschulen auf der Sekundarstufe II (Vollzeitschulen).