313.11
OCFFPOCFP
CH-NW
§ 43 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV) - Unregelmässigkeiten
Berufliche Grundbildung - Qualifikationsverfahren - Rechte und Pflichten der Lernenden
§ 43 Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV · Unregelmässigkeiten
1. Die Benützung unerlaubter Hilfsmittel sowie jede andere Unregelmässigkeit bei Qualifikationsverfahren hat den Ausschluss vom betreffenden Teil des Qualifikationsverfahrens oder die Verweigerung beziehungsweise Ungültigkeitserklärung des entsprechenden Ausweises zur Folge.
2. Liegt lediglich der Verdacht einer Unregelmässigkeit vor, erhält die angemeldete Person im betreffenden Qualifikationsverfahren neue Aufgaben.
3. Die angemeldeten Personen sind vor der Prüfung auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen.