Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
313.11 OCFFPOCFP CH-NW

§ 43 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV) - Unregelmässigkeiten

Berufliche Grundbildung - Qualifikationsverfahren - Rechte und Pflichten der Lernenden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (65 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 43 Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV · Unregelmässigkeiten

1. Die Benützung unerlaubter Hilfsmittel sowie jede andere Unregelmässigkeit bei Qualifikationsverfahren hat den Ausschluss vom betreffenden Teil des Qualifikationsverfahrens oder die Verweigerung beziehungsweise Ungültigkeitserklärung des entsprechenden Ausweises zur Folge.

2. Liegt lediglich der Verdacht einer Unregelmässigkeit vor, erhält die angemeldete Person im betreffenden Qualifikationsverfahren neue Aufgaben.

3. Die angemeldeten Personen sind vor der Prüfung auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen.

← § 42 Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV) - Lehrstellenangebot § 44 Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →