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§ 33 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV) - Konzept

Berufliche Grundbildung - Schulische Bildung - Qualitätssicherung und -entwicklung
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§ 33 Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV · Konzept

1. Die Schulleitung erarbeitet unter Mitwirkung der Lehrerkonferenz ein Konzept zur Qualitätssicherung und -entwicklung.

2. Es berücksichtigt die Interessen der Schule als Betrieb sowie diejenigen aller Beteiligten und verpflichtet sie zur kontinuierlichen Schulentwicklung.

3. Es wird von der Berufsbildungskommission auf Antrag des Amtes genehmigt.

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