313.11
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CH-NW
§ 11 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV) - Berufsbildnerinnen und Berufsbildner 1. Kursangebote
Berufliche Grundbildung - Bildung in beruflicher Praxis
§ 11 Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV · Berufsbildnerinnen und Berufsbildner 1. Kursangebote
1. Das Amt sorgt für ein ausreichendes Angebot an Kursen für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner.
2. Es kann die Durchführung von Kursen Dritten übertragen, sofern diese die festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen.