Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
313.11 OCFFPOCFP CH-NW

§ 10 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV) - Überschreitung der Höchstzahl

Berufliche Grundbildung - Bildung in beruflicher Praxis
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (65 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV · Überschreitung der Höchstzahl

1. Das Amt kann einem Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis aus wichtigen Gründen die Überschreitung der Höchstzahl der Ausbildungsverhältnisse in einem Beruf bewilligen.

← § 9 Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV) - Lehrstellenangebot § 11 Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →