313.11
OCFFPOCFP
CH-NW
§ 10 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV) - Überschreitung der Höchstzahl
Berufliche Grundbildung - Bildung in beruflicher Praxis
§ 10 Kantonale Berufsbildungsverordnung, kBBV · Überschreitung der Höchstzahl
1. Das Amt kann einem Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis aus wichtigen Gründen die Überschreitung der Höchstzahl der Ausbildungsverhältnisse in einem Beruf bewilligen.