Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
313.1 KBBGLCFP CH-NW

Art. 34 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Aufgaben

Berufs- und Studienberatung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 34 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Aufgaben

1. Die Berufs- und Studienberatung sorgt für die Organisation und Durchführung der Berufsberatung im Kanton; sie ist dem Amt unterstellt.

2. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben

1. die allgemeine Aufklärung über Fragen der Berufswahl;

2. die individuelle Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für Jugendliche und Erwachsene.

3. die Führung eines Berufsinformationszentrums;

4. die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und Schulen sowie deren Information;

5. den Nachweis von Lehrstellen;

6. die Koordination der Berufs- und Studienwahlvorbereitung in den Volksschulen und in der kantonalen Mittelschule;

7. die Zusammenarbeit mit den Zentralstellen für Berufsberatung anderer Kantone.

← Art. 33 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Gegenstand Art. 35 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →