313.1
KBBGLCFP
CH-NW
Art. 34 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Aufgaben
Berufs- und Studienberatung
Art. 34 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Aufgaben
1. Die Berufs- und Studienberatung sorgt für die Organisation und Durchführung der Berufsberatung im Kanton; sie ist dem Amt unterstellt.
2. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben
1. die allgemeine Aufklärung über Fragen der Berufswahl;
2. die individuelle Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für Jugendliche und Erwachsene.
3. die Führung eines Berufsinformationszentrums;
4. die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und Schulen sowie deren Information;
5. den Nachweis von Lehrstellen;
6. die Koordination der Berufs- und Studienwahlvorbereitung in den Volksschulen und in der kantonalen Mittelschule;
7. die Zusammenarbeit mit den Zentralstellen für Berufsberatung anderer Kantone.