313.1
KBBGLCFP
CH-NW
Art. 33 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Auflösung des Lehrvertrages
Berufsfachschule - Lernende
Art. 33 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Auflösung des Lehrvertrages
1. Als disziplinarische Gründe für die Auflösung des Lehrvertrages gelten
1. schwere Tätlichkeit im Bereich der Berufsfachschule;
2. andere schwerwiegende Disziplinarverstösse;
3. Verurteilung wegen eines schweren Vergehens oder Verbrechens.