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313.1 KBBGLCFP CH-NW

Art. 33 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Auflösung des Lehrvertrages

Berufsfachschule - Lernende
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Art. 33 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Auflösung des Lehrvertrages

1. Als disziplinarische Gründe für die Auflösung des Lehrvertrages gelten

1. schwere Tätlichkeit im Bereich der Berufsfachschule;

2. andere schwerwiegende Disziplinarverstösse;

3. Verurteilung wegen eines schweren Vergehens oder Verbrechens.

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