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313.1 KBBGLCFP CH-NW

Art. 29 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Lehrerkonferenz

Berufsfachschule - Aufgaben und Zuständigkeiten
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Art. 29 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Lehrerkonferenz

1. Die Lehrerkonferenz setzt sich aus den Mitgliedern der Schulleitung, den Hauptlehrpersonen und den Lehrbeauftragten zusammen. Sie wird von der Schulleitung einberufen und geleitet.

2. Sie ist zuständig für

1. die Mitwirkung in allen Fragen der Qualitätsentwicklung;

2. Anträge an die Schulleitung in Fragen des Unterrichts und der Schulorganisation;

3. die Erfüllung der weiteren ihr durch die Gesetzgebung zugewiesenen Aufgaben.

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