313.1
KBBGLCFP
CH-NW
Art. 27 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Schulleitung 1. Allgemeines
Berufsfachschule - Aufgaben und Zuständigkeiten
Art. 27 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Schulleitung 1. Allgemeines
1. Die Schulleitung ist das operative Führungsorgan und leitet die Schule.
2. Die Schulleitung besteht aus der Rektorin oder dem Rektor und den Prorektorinnen oder den Prorektoren.