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313.1 KBBGLCFP CH-NW

Art. 27 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Schulleitung 1. Allgemeines

Berufsfachschule - Aufgaben und Zuständigkeiten
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Art. 27 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Schulleitung 1. Allgemeines

1. Die Schulleitung ist das operative Führungsorgan und leitet die Schule.

2. Die Schulleitung besteht aus der Rektorin oder dem Rektor und den Prorektorinnen oder den Prorektoren.

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