313.1
KBBGLCFP
CH-NW
Art. 25 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Aufgaben
Berufsfachschule - Aufgaben und Zuständigkeiten
Art. 25 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Aufgaben
1. Die Berufsfachschule
1. vermittelt die schulische Bildung in der beruflichen Grundbildung;
2. stellt Angebote zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung (Brückenangebote) bereit;
3. stellt Angebote für die berufliche Weiterbildung sowie für die allgemeine Weiterbildung für Erwachsene bereit;
4. stellt ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsmaturitätsunterricht bereit.
2. Sie berücksichtigt die unterschiedlichen Begabungen und trägt mit Stütz- und Förderangeboten den Bedürfnissen besonders befähigter Personen und von Personen mit Lernschwierigkeiten Rechnung.