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313.1 KBBGLCFP CH-NW

Art. 25 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Aufgaben

Berufsfachschule - Aufgaben und Zuständigkeiten
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Art. 25 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Aufgaben

1. Die Berufsfachschule

1. vermittelt die schulische Bildung in der beruflichen Grundbildung;

2. stellt Angebote zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung (Brückenangebote) bereit;

3. stellt Angebote für die berufliche Weiterbildung sowie für die allgemeine Weiterbildung für Erwachsene bereit;

4. stellt ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsmaturitätsunterricht bereit.

2. Sie berücksichtigt die unterschiedlichen Begabungen und trägt mit Stütz- und Förderangeboten den Bedürfnissen besonders befähigter Personen und von Personen mit Lernschwierigkeiten Rechnung.

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