313.1
KBBGLCFP
CH-NW
Art. 14 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Weitere Leistungen
Leistungsangebot
Art. 14 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Weitere Leistungen
1. Der Kanton kann Pilotprojekte zur Entwicklung der Berufs- und Weiterbildung sowie der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung fördern.
2. Zeichnet sich auf dem Markt für berufliche Grundbildung ein Ungleichgewicht ab oder besteht bereits ein solches, kann der Kanton ausgleichende Massnahmen treffen.