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313.1 KBBGLCFP CH-NW

Art. 14 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Weitere Leistungen

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Art. 14 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Weitere Leistungen

1. Der Kanton kann Pilotprojekte zur Entwicklung der Berufs- und Weiterbildung sowie der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung fördern.

2. Zeichnet sich auf dem Markt für berufliche Grundbildung ein Ungleichgewicht ab oder besteht bereits ein solches, kann der Kanton ausgleichende Massnahmen treffen.

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