313.1
KBBGLCFP
CH-NW
Art. 1 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Kantonales Berufsbildungsgesetz, kBBG · Gegenstand
1. Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung, insbesondere die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, die Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung, die berufliche Grundbildung einschliesslich der Berufsmaturität, die höhere Berufsbildung sowie die berufsorientierte Weiterbildung.
2. Es regelt im Weiteren die allgemeine Weiterbildung.