312.11
VSVRSP
CH-NW
§ 91 Verordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) - 2. Wechsel der Stammklasse B in die Stammklasse A
Beurteilung und Promotion - Wechsel der Stammklasse und des Niveaus in der Orientierungsschule
§ 91 Volksschulverordnung, VSV · 2. Wechsel der Stammklasse B in die Stammklasse A
1. Voraussetzung für den Wechsel sind gute bis sehr gute Leistungen im Fach Deutsch und in der Fächergruppe Geografie, Geschichte sowie Natur und Technik. Es wird der Wille vorausgesetzt, Rückstände im Lernstoff aufzuarbeiten.
2. Im Übrigen gelten für das Gesuch, die Probezeit und den Entscheid § 87 und § 88 sinngemäss.