312.11
VSVRSP
CH-NW
§ 87 Verordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) - 2. Gesuch
Beurteilung und Promotion - Wechsel der Stammklasse und des Niveaus in der Orientierungsschule
§ 87 Volksschulverordnung, VSV · 2. Gesuch
1. Das Gesuch kann durch die Eltern oder die zuständige Lehrperson jeweils in der zweiten Hälfte des Monats November, beim Zeugnistermin im Januar sowie am Ende des Schuljahres mündlich gestellt werden.
2. Über das Gesuch entscheidet die Klassenlehrperson nach Absprache mit den betroffenen Lehrpersonen.
3. Wird der probeweise Wechsel abgelehnt, können die Eltern Einsprache bei der Schulbehörde erheben.