Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
312.11 VSVRSP CH-NW

§ 86 Verordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) - Wechsel in einem Fach vom Niveau B ins Niveau A 1. Voraussetzungen

Beurteilung und Promotion - Wechsel der Stammklasse und des Niveaus in der Orientierungsschule
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§ 86 Volksschulverordnung, VSV · Wechsel in einem Fach vom Niveau B ins Niveau A 1. Voraussetzungen

1. Voraussetzung für ein Gesuch auf probeweisen Wechsel sind gute bis sehr gute Leistungen im betreffenden Fach im Niveau B während mindestens zehn Schulwochen sowie der Wille, Rückstände im Lernstoff aufzuarbeiten.

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