312.11
VSVRSP
CH-NW
§ 63 Verordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) - Begriff
Beurteilung und Promotion - Übertritt in die Kooperative und die Integrierte Orientierungsschule oder in die Werkschule - Allgemeine Bestimmungen
§ 63 Volksschulverordnung, VSV · Begriff
1. In diesem Abschnitt wird als Übertritt der Wechsel von der 6. Klasse der Primarschule oder der Kleinklasse in die 1. Klasse der Kooperativen beziehungsweise der Integrierten Orientierungsschule oder der Werkschule bezeichnet.
2. Für den Übertritt von der Primarschule oder der Orientierungsschule in die Mittelschule gilt die Mittelschulgesetzgebung.