312.11
VSVRSP
CH-NW
§ 44 Verordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) - Beurteilung in der 1. und 2. Klasse
Beurteilung und Promotion - Beurteilung
§ 44 Volksschulverordnung, VSV · Beurteilung in der 1. und 2. Klasse
1. Das Zeugnis für die 1. und 2. Klasse bestätigt lediglich den Schulbesuch sowie den Promotionsentscheid. Die eigentliche Beurteilung der Leistungen, des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie der schulischen Entwicklung findet in der 1. und 2. Klasse anlässlich der Standortgespräche statt.