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312.11 VSVRSP CH-NW

§ 44 Verordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) - Beurteilung in der 1. und 2. Klasse

Beurteilung und Promotion - Beurteilung
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§ 44 Volksschulverordnung, VSV · Beurteilung in der 1. und 2. Klasse

1. Das Zeugnis für die 1. und 2. Klasse bestätigt lediglich den Schulbesuch sowie den Promotionsentscheid. Die eigentliche Beurteilung der Leistungen, des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie der schulischen Entwicklung findet in der 1. und 2. Klasse anlässlich der Standortgespräche statt.

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