312.11
VSVRSP
CH-NW
§ 39 Verordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) - 2. Durchführung
Beurteilung und Promotion - Beurteilung
§ 39 Volksschulverordnung, VSV · 2. Durchführung
1. In der 1. bis 6. Klasse findet jeweils mindestens ein Standortgespräch im Verlauf des Schuljahres statt; bei Bedarf werden weitere Standortgespräche durchgeführt.
2. Im Verlauf der Schulzeit in der Orientierungsschule finden mindestens zwei Gespräche zur Standortbestimmung statt, eines davon im 8. Schuljahr.
3. In der Werkschule findet jährlich mindestens ein Standortgespräch statt.