312.11
VSVRSP
CH-NW
§ 35f Verordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) - Organisation 1. Schulkommission
Schulbetrieb - Heilpädagogische Schule
§ 35f Volksschulverordnung, VSV · Organisation 1. Schulkommission
1. Die Schulkommission für die Heilpädagogische Schule begleitet und berät die Schulleitung.
2. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben
1. Genehmigung des Leitbildes und der Konzepte;
2. Genehmigung des Jahresplanes und der Jahresziele;
3. Beaufsichtigung des Schulbetriebs sowie der Führung und der Organisation der Schule; sie führt zu diesem Zweck auch Schulbesuche durch.
3. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen der Schulkommission mit beratender Stimme teil.