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312.11 VSVRSP CH-NW

§ 35f Verordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) - Organisation 1. Schulkommission

Schulbetrieb - Heilpädagogische Schule
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§ 35f Volksschulverordnung, VSV · Organisation 1. Schulkommission

1. Die Schulkommission für die Heilpädagogische Schule begleitet und berät die Schulleitung.

2. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben

1. Genehmigung des Leitbildes und der Konzepte;

2. Genehmigung des Jahresplanes und der Jahresziele;

3. Beaufsichtigung des Schulbetriebs sowie der Führung und der Organisation der Schule; sie führt zu diesem Zweck auch Schulbesuche durch.

3. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen der Schulkommission mit beratender Stimme teil.

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