312.11
VSVRSP
CH-NW
§ 35e Verordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) - Aufgaben
Schulbetrieb - Heilpädagogische Schule
§ 35e Volksschulverordnung, VSV · Aufgaben
1. Die Heilpädagogische Schule führt Lerngruppen für geistig- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche.
2. Sie berät und unterstützt die Gemeinden bei der integrierten Sonderschulung im Rahmen der Gemeindeschulen.