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312.11 VSVRSP CH-NW

§ 35e Verordnung zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung, VSV) - Aufgaben

Schulbetrieb - Heilpädagogische Schule
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§ 35e Volksschulverordnung, VSV · Aufgaben

1. Die Heilpädagogische Schule führt Lerngruppen für geistig- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche.

2. Sie berät und unterstützt die Gemeinden bei der integrierten Sonderschulung im Rahmen der Gemeindeschulen.

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