Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
312.1 VSGLEPLSE CH-NW

Art. 84 Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz, VSG) - 2. Einführung des zweijährigen Kindergartens

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (84 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 84 Volksschulgesetz, VSG · 2. Einführung des zweijährigen Kindergartens

1. Die Gemeinden führen den zweijährigen Kindergarten bis spätestens auf den 1. August 2008 ein.

2. Bis zur jeweiligen Einführung des zweijährigen Kindergartens ist Art. 33 Abs. 1 nicht anwendbar.

← Art. 83 Volksschulgesetz, VSG Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz, VSG) - Geltungsbereich Art. 84a Volksschulgesetz, VSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →