312.1
VSGLEPLSE
CH-NW
Art. 84 Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz, VSG) - 2. Einführung des zweijährigen Kindergartens
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 84 Volksschulgesetz, VSG · 2. Einführung des zweijährigen Kindergartens
1. Die Gemeinden führen den zweijährigen Kindergarten bis spätestens auf den 1. August 2008 ein.
2. Bis zur jeweiligen Einführung des zweijährigen Kindergartens ist Art. 33 Abs. 1 nicht anwendbar.