312.1
VSGLEPLSE
CH-NW
Art. 36 Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz, VSG) - Organisationsformen 1. Kooperative Orientierungsschule
Gemeindeschulen - Schulbetrieb - Orientierungsschule
Art. 36 Volksschulgesetz, VSG · Organisationsformen 1. Kooperative Orientierungsschule
1. Die Kooperative Orientierungsschule umfasst Stammklassen und Niveaugruppen. Sie werden auf einer grundlegenden und einer erweiterten Anforderungsstufe unterrichtet.
2. Der Regierungsrat bestimmt, welche Fächer in Niveaugruppen geführt werden. Die übrigen Fächer werden in den Stammklassen unterrichtet.
3. Die Zuteilung zu den Stammklassen erfolgt im letzten Quartal der Primarschule. Zuständig sind die Instanzen der Schulgemeinde, in der die Primarschule beendet wurde.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
SK 2018 86 · be (Art. 36 JStPO)
Swiss Court Upholds Conviction for Organized Gang Theft in Interlaken
Cited in principle regarding the appellate procedure in juvenile cases.