Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
311.4 StipGLBS CH-NW

Art. 1 Gesetz über die Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Stipendiengesetz, StipG · Zweck

1. Dieses Gesetz bezweckt durch die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen

1. das Bildungspotenzial besser zu nutzen;

2. die Chancengleichheit zu fördern;

3. den Zugang zur Bildung zu erleichtern;

4. die Existenzsicherung während der Ausbildung zu unterstützen;

5. * die freie Wahl der Ausbildung zu gewährleisten;

6. * das lebenslange Lernen zu fördern.

Gesetz über die Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) - Zweck Art. 2 Stipendiengesetz, StipG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →