311.21
BKZ
CH-NW
Art. 9 Statut der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ-Statut) - Regionalsekretärin / Regionalsekretär
Organisation - Plenarversammlung
Art. 9 BKZ-Statut · Regionalsekretärin / Regionalsekretär
1. Die Regionalsekretärin / der Regionalsekretär überwacht die Abwicklung der Geschäfte und koordiniert die Tätigkeit der Organe und der Gremien. Sie / er überwacht im Auftrag der BKZ die Tätigkeiten der Geschäftsstelle. Sie / er unterstützt die BKZ in der Weiterentwicklung des Bildungswesens und in der Bearbeitung pädagogischer Fragen.
2. Die Regionalsekretärin / der Regionalsekretär ist der Präsidentin / dem Präsidenten der BKZ unterstellt.
3. Die Regionalsekretärin / der Regionalsekretär ist Informationsbeauftragter der BKZ.
4. Sie / er arbeitet mit den Organen der EDK zusammen.
5. Die Plenarversammlung kann der Regionalsekretärin / dem Regionalsekretär weitere Aufgaben übertragen.