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311.21 BKZ CH-NW

Art. 9 Statut der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ-Statut) - Regionalsekretärin / Regionalsekretär

Organisation - Plenarversammlung
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Art. 9 BKZ-Statut · Regionalsekretärin / Regionalsekretär

1. Die Regionalsekretärin / der Regionalsekretär überwacht die Abwicklung der Geschäfte und koordiniert die Tätigkeit der Organe und der Gremien. Sie / er überwacht im Auftrag der BKZ die Tätigkeiten der Geschäftsstelle. Sie / er unterstützt die BKZ in der Weiterentwicklung des Bildungswesens und in der Bearbeitung pädagogischer Fragen.

2. Die Regionalsekretärin / der Regionalsekretär ist der Präsidentin / dem Präsidenten der BKZ unterstellt.

3. Die Regionalsekretärin / der Regionalsekretär ist Informationsbeauftragter der BKZ.

4. Sie / er arbeitet mit den Organen der EDK zusammen.

5. Die Plenarversammlung kann der Regionalsekretärin / dem Regionalsekretär weitere Aufgaben übertragen.

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