Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
311.21 BKZ CH-NW

Art. 8 Statut der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ-Statut) - Geschäftsordnung

Organisation - Plenarversammlung
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Art. 8 BKZ-Statut · Geschäftsordnung

1. In einer Geschäftsordnung regelt die Plenarversammlung

a) die Organisation ihrer Sitzungen;

b) die Zuständigkeiten von DSKZ und Bereichskonferenzen sowie deren Zusammenarbeit mit der BKZ und der Regionalsekretärin / dem Regionalsekretär.

c) * die Organisation der Geschäftsstelle.

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