311.21
BKZ
CH-NW
Art. 4 Statut der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ-Statut) - Zusammensetzung
Organisation - Plenarversammlung
Art. 4 BKZ-Statut · Zusammensetzung
1. Die Plenarversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder der BKZ.
2. Die Mitglieder üben ihr Amt persönlich aus. Sie können sich ausnahmsweise vertreten oder begleiten lassen. Vertreterinnen und Vertreter sind stimmberechtigt.
3. Der Regionalsekretär nimmt an den Plenarversammlungen mit beratender Stimme teil.