Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
311.21 BKZ CH-NW

Art. 4 Statut der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ-Statut) - Zusammensetzung

Organisation - Plenarversammlung
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Art. 4 BKZ-Statut · Zusammensetzung

1. Die Plenarversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder der BKZ.

2. Die Mitglieder üben ihr Amt persönlich aus. Sie können sich ausnahmsweise vertreten oder begleiten lassen. Vertreterinnen und Vertreter sind stimmberechtigt.

3. Der Regionalsekretär nimmt an den Plenarversammlungen mit beratender Stimme teil.

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