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311.21 BKZ CH-NW

Art. 22 Statut der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ-Statut) - Zusätzliche Leistungen des Sitzkantons

Finanzielle Bestimmungen
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Art. 22 BKZ-Statut · Zusätzliche Leistungen des Sitzkantons

1. Der Sitzkanton gewährleistet und trägt - zusätzlich zu seinem Betriebskostenanteil gemäss Art. 19 Abs. 1 - die Besoldungsadministration und -auszahlung.

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