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311.21 BKZ CH-NW

Art. 18 Statut der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ-Statut) - Kosten- und Leistungsrechnung

Finanzielle Bestimmungen
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Art. 18 BKZ-Statut · Kosten- und Leistungsrechnung

1. Die Geschäftsstelle führt eine Kosten- und Leistungsrechnung.

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