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311.21 BKZ CH-NW

Art. 17 Statut der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ-Statut) - Voranschlag

Finanzielle Bestimmungen
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Art. 17 BKZ-Statut · Voranschlag

1. Gestützt auf die Aufgaben- und Finanzplanung beschliesst die BKZ den jährlichen Voranschlag.

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