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311.21 BKZ CH-NW

Art. 14 Statut der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ-Statut) - Sachbearbeiterkonferenzen und Arbeitsgruppen

Organisation - Konferenzen und Arbeitsgruppen
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Art. 14 BKZ-Statut · Sachbearbeiterkonferenzen und Arbeitsgruppen

1. Zur Bearbeitung von Sachfragen können Sachbearbeiterkonferenzen beigezogen oder Arbeitsgruppen ad hoc gebildet werden.

2. Diese bearbeiten ihre Sachgebiete gemäss dem vom zuständigen Organ festgelegten Mandat und erstatten der DSKZ oder der für sie zuständigen Bereichskonferenz zuhanden der Plenarversammlung Bericht.

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