Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
311.112 CH-NW

Art. 7 Vereinbarung über die Entlöhnung der Lehrpersonen der Gemeindeschulen (Entlöhnungsvereinbarung) - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Entlöhnungsvereinbarung · Inkrafttreten

1. Diese Vereinbarung tritt nach erfolgter Annahme durch die Mehrheit der Schulgemeinden, vertreten durch die Schulräte, sowie nach erfolgter Verbindlicherklärung durch den Regierungsrat am 1. August 2009 in Kraft. Sie ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

2. Die Schulräte der Schulgemeinden haben der Entlöhnungsvereinbarung wie folgt zugestimmt

Schulrat Stansstad: Beschluss vom 08. Juni 2009

Schulrat Ennetbürgen: Beschluss vom 09. Juni 2009

Schulrat Wolfenschiessen: Beschluss vom 09. Juni 2009

Schulrat Ennetmoos: Beschluss vom 17. Juni 2009

Schulrat Buochs: Beschluss vom 23. Juni 2009

Schulrat Beckenried: Beschluss vom 30. Juni 2009

Schulrat Dallenwil: Beschluss vom 30. Juni 2009

Schulrat Hergiswil: Beschluss vom 30. Juni 2009

Schulrat Oberdorf: Beschluss vom 30. Juni 2009

Schulrat Stans: Beschluss vom 30. Juni 2009

Emmetten: Beschluss vom 19. August 2009

3. Vom Regierungsrat Nidwalden an der Sitzung vom 27. August 2009 mit Beschluss Nr. 559 genehmigt und für alle Schulgemeinden mit Wirkung ab 1. August 2009 verbindlich erklärt.

← Art. 6 Entlöhnungsvereinbarung Vereinbarung über die Entlöhnung der Lehrpersonen der Gemeindeschulen (Entlöhnungsvereinbarung) - Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →