Art. 7 Vereinbarung über die Entlöhnung der Lehrpersonen der Gemeindeschulen (Entlöhnungsvereinbarung) - Inkrafttreten
Art. 7 Entlöhnungsvereinbarung · Inkrafttreten
1. Diese Vereinbarung tritt nach erfolgter Annahme durch die Mehrheit der Schulgemeinden, vertreten durch die Schulräte, sowie nach erfolgter Verbindlicherklärung durch den Regierungsrat am 1. August 2009 in Kraft. Sie ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.
2. Die Schulräte der Schulgemeinden haben der Entlöhnungsvereinbarung wie folgt zugestimmt
Schulrat Stansstad: Beschluss vom 08. Juni 2009
Schulrat Ennetbürgen: Beschluss vom 09. Juni 2009
Schulrat Wolfenschiessen: Beschluss vom 09. Juni 2009
Schulrat Ennetmoos: Beschluss vom 17. Juni 2009
Schulrat Buochs: Beschluss vom 23. Juni 2009
Schulrat Beckenried: Beschluss vom 30. Juni 2009
Schulrat Dallenwil: Beschluss vom 30. Juni 2009
Schulrat Hergiswil: Beschluss vom 30. Juni 2009
Schulrat Oberdorf: Beschluss vom 30. Juni 2009
Schulrat Stans: Beschluss vom 30. Juni 2009
Emmetten: Beschluss vom 19. August 2009
3. Vom Regierungsrat Nidwalden an der Sitzung vom 27. August 2009 mit Beschluss Nr. 559 genehmigt und für alle Schulgemeinden mit Wirkung ab 1. August 2009 verbindlich erklärt.