273.42
CH-NW
Art. 4 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri - Beitragsarten
Beitragsleistungen
Art. 4 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri · Beitragsarten
1. Der Kanton Uri verpflichtet sich, dem Kanton Nidwalden jährlich Beiträge zu leisten an
1. die Abschreibung der Nettobaukosten und die Verzinsung der Bauschuld;
2. die fixen Nettobetriebskosten;
3. die variablen Nettobetriebskosten.