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Art. 4 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri - Beitragsarten

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Art. 4 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri · Beitragsarten

1. Der Kanton Uri verpflichtet sich, dem Kanton Nidwalden jährlich Beiträge zu leisten an

1. die Abschreibung der Nettobaukosten und die Verzinsung der Bauschuld;

2. die fixen Nettobetriebskosten;

3. die variablen Nettobetriebskosten.

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