Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
273.3 StVG CH-NW

Art. 9b Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug (Strafvollzugsgesetz, StVG) - Risikoorientierter Sanktionenvollzug

Vollzugsverfahren
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Art. 9b Strafvollzugsgesetz, StVG · Risikoorientierter Sanktionenvollzug

1. Der Vollzug der Sanktionen nach dem Prozess des Risikoorientierten Sanktionenvollzugs erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen.

2. Die Datenbearbeitung richtet sich nach den Regelungen des Kantons, welcher das Fallführungssystem betreibt.

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