273.3
StVG
CH-NW
Art. 18 Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug (Strafvollzugsgesetz, StVG) - Urlaub
Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen
Art. 18 Strafvollzugsgesetz, StVG · Urlaub
1. Die Strafvollzugsbehörde gewährt im Rahmen von Art. 84 Abs. 6 StGB und der Richtlinien des Konkordates Urlaub.
2. Sie kann diese Befugnis im Einzelfall an die Anstaltsleitung abtreten.
3. ...