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273.3 StVG CH-NW

Art. 18 Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug (Strafvollzugsgesetz, StVG) - Urlaub

Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen
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Art. 18 Strafvollzugsgesetz, StVG · Urlaub

1. Die Strafvollzugsbehörde gewährt im Rahmen von Art. 84 Abs. 6 StGB und der Richtlinien des Konkordates Urlaub.

2. Sie kann diese Befugnis im Einzelfall an die Anstaltsleitung abtreten.

3. ...

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