273.3
StVG
CH-NW
Art. 1 Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug (Strafvollzugsgesetz, StVG) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Strafvollzugsgesetz, StVG · Gegenstand
1. Dieses Gesetz regelt den Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen und Jugendlichen sowie die soziale Betreuung und die Bewährungshilfe im Rahmen des Straf- und Massnahmenvollzuges.