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AKPGTCP
CH-NW
Art. 7 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen - Fachkonferenzen
Organisation, Aufgaben, Befugnisse
Art. 7 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen · Fachkonferenzen
1. Es bestehen folgende Fachkonferenzen
a) Fachkonferenz der Einweisungs- und Vollzugsbehörden (FKE);
b) Fachkonferenz der Vollzugsinstitutionen (FKI);
c) Fachkonferenz der Bewährungshilfe (FKB).
2. Die Fachkonferenzen dienen dem interkantonalen fachspezifischen Erfahrungs- und Informationsaustausch. Sie wirken bei der Meinungsbildung der Konferenz mit.
3. Soweit nicht das Reglement Anordnungen trifft, regeln die Fachkonferenzen ihr Verfahren selbst.