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AKPGTCP
CH-NW
Art. 1 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen - Geltungsbereich
Einleitung
Art. 1 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen · Geltungsbereich
1. Das Konkordat nimmt im Erwachsenenstrafrecht folgende Aufgaben wahr
a) Es ist Planungsbehörde für Vollzugseinrichtungen, die dem Vollzug von Strafurteilen in der Form von Freiheitsstrafen oder Massnahmen dienen;
b) Es koordiniert die Planung von Hafteinrichtungen, die dem Vollzug der Untersuchungshaft dienen;
c) Es erlässt Richtlinien für den Vollzug strafrechtlicher Sanktionen.
2. Das Konkordat findet Anwendung auf den Vollzug von Sanktionen gegenüber Jugendlichen, soweit er in konkordatlichen Einrichtungen durchgeführt wird.